Fördermittel für Ihre Projekte –
strukturiert prüfen und professionell beantragen.

Wir begleiten Unternehmen von der ersten Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

  • Persönliche Beratung
  • Transparente Vergütung
  • Bundesweite Förderprogramme
  • Begleitung bis zum Projektabschluss

Wir identifizieren passende Programme und prüfen realistisch die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Eine Bewilligung kann niemand garantieren – wohl aber einen sauber vorbereiteten, fristgerechten und vollständigen Antrag.

Förderfähige Vorhaben

Erkennen Sie Ihr Vorhaben wieder?

Fünf Bereiche, in denen wir Unternehmen regelmäßig begleiten. Häufig lässt sich ein Projekt mehreren Bereichen zuordnen – das eröffnet zusätzliche Programmoptionen.

Forschung, Entwicklung und Innovation

Neue Produkte, Verfahren und Technologien – von der Machbarkeitsstudie bis zum Prototyp.

  • Produkt- und Verfahrensentwicklung
  • Prototypenbau und Erprobung
  • Kooperationen mit Forschungseinrichtungen
  • Personalkosten im Entwicklungsprojekt

Investitionen und Maschinen

Kapazitätserweiterung, Ersatzinvestitionen und der Aufbau neuer Fertigungslinien.

  • Produktionsanlagen und Maschinen
  • Erweiterung der Fertigungskapazität
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Automatisierung und Robotik

Digitalisierung und Prozessoptimierung

Vernetzte Fertigung, durchgängige Datenflüsse und der Einsatz künstlicher Intelligenz.

  • ERP-, MES- und PLM-Einführung
  • Vernetzung von Maschinen und Anlagen
  • KI-gestützte Prozesse und Qualitätsprüfung
  • IT-Sicherheit und Datenmanagement

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Senkung des Energieverbrauchs, Abwärmenutzung und die Umstellung auf effizientere Technik.

  • Energieeffiziente Anlagentechnik
  • Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung
  • Druckluft, Kälte, Beleuchtung
  • Mess-, Regel- und Energiemanagementsysteme

Strukturförderung

Standortentwicklung, betriebliche Bauvorhaben und regional gebundene Förderprogramme.

  • Neubau und Erweiterung von Betriebsgebäuden
  • Sanierung und Umnutzung
  • Regionale Investitionsförderung
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Wen wir beraten

Schwerpunkt unserer Fördermittelberatung sind produzierende kleine und mittlere Unternehmen in Süddeutschland.

  • Maschinen- und Anlagenbau, Feinwerktechnik
  • Elektrotechnik, Elektronik, Automatisierung
  • Medizintechnik und Zulieferindustrie
  • Bestehende Unternehmen mit konkretem Vorhaben
Die Ausgangslage

Nicht die Programme sind das Problem – die Auswahl ist es.

Die deutsche Förderlandschaft umfasst Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Voraussetzungen, Fristen, Förderquoten und Antragswege unterscheiden sich je nach Programm und Vorhaben.

Die offizielle Förderdatenbank des Bundes bildet diese Programme bereits vollständig ab. Wir kopieren diese Datenbank deshalb nicht, sondern lösen die eigentlich schwierige Aufgabe: aus den verfügbaren Programmen eine belastbare Auswahl zu treffen und die Anforderungen in einen strukturierten Antragsprozess zu übersetzen.

Zur Förderdatenbank des Bundes (externe Seite)

01

Programmvielfalt ohne Vergleichbarkeit

Zuschuss, Förderkredit oder Tilgungszuschuss? Programme lassen sich selten direkt vergleichen, weil Bemessungsgrundlagen und Förderquoten unterschiedlich definiert sind.

02

Der Zeitpunkt entscheidet mit

Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen. Wer zu früh bestellt, verliert unter Umständen den Förderanspruch – auch bei einem inhaltlich überzeugenden Projekt.

03

Formale Hürden im Antrag

Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Beihilfeerklärungen und Nachweise zur Unternehmensgröße müssen ineinandergreifen. Unvollständige Unterlagen kosten Bearbeitungszeit oder führen zur Ablehnung.

04

Die Arbeit endet nicht mit der Bewilligung

Auflagen, Mittelabrufe, Änderungsmitteilungen und Verwendungsnachweise binden Ressourcen. Werden Fristen versäumt, drohen Rückforderungen.

Leistungen

Konkrete Arbeitsschritte statt allgemeiner Beratung

Vier Leistungsbausteine, die aufeinander aufbauen. Sie können den Prozess nach jeder Stufe beenden.

Fördermittel-Potenzialanalyse

  • Prüfung des geplanten Vorhabens
  • Einordnung von Unternehmen, Standort und Projekt
  • Identifikation potenziell passender Programme
  • Erste Einschätzung von Förderchancen und Risiken

Förderstrategie

  • Vergleich geeigneter Programme
  • Prüfung möglicher Kombinationen
  • Betrachtung von Zuschüssen und Förderkrediten
  • Abstimmung des Projektzeitplans auf Förderfristen

Antragstellung

  • Strukturierung des Förderprojekts
  • Unterstützung bei Projektbeschreibung und Finanzierungsplan
  • Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen
  • Kommunikation mit Bewilligungsstellen und Projektträgern

Begleitung nach der Bewilligung

  • Prüfung von Auflagen und Fristen
  • Änderungsmitteilungen
  • Mittelabrufe
  • Verwendungsnachweise und Projektdokumentation
Zusammenarbeit

So läuft die Zusammenarbeit ab

Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zum abgeschlossenen Verwendungsnachweis.

1

Erstgespräch

Sie schildern Ihr Unternehmen, das geplante Vorhaben, den Standort, den Investitionsumfang und den geplanten Starttermin.

2

Fördercheck

Wir prüfen, welche Programme grundsätzlich infrage kommen und ob zentrale Voraussetzungen erfüllt werden können.

3

Angebot und Förderstrategie

Sie erhalten eine transparente Leistungsbeschreibung, eine Kostendarstellung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

4

Antragstellung

Wir begleiten die Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen und übernehmen die Kommunikation mit der Förderstelle.

5

Projektbegleitung

Nach der Bewilligung unterstützen wir bei Auflagen, Mittelabrufen, Dokumentation und Nachweisen.

Wichtig: Antrag vor Vorhabenbeginn

Förderanträge sollten grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bereits abgeschlossene Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge können eine Förderung ausschließen. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Programm – sprechen Sie uns an, bevor Sie bestellen.

Fallbeispiele

Wie ein Förderprojekt in der Praxis aussieht

Vier typische Konstellationen aus unserem Beratungsalltag – aufgebaut nach dem Schema Ausgangslage, Vorhaben, Tätigkeit und Ergebnis.

Hinweis zu diesen Beispielen: Es handelt sich um konstruierte Musterfälle zur Veranschaulichung, nicht um reale Mandate. Sie zeigen den typischen Ablauf und die Struktur eines Förderprojekts. Sobald uns Kundinnen und Kunden der Veröffentlichung ihrer Projekte zustimmen, ersetzen wir diese Muster durch echte, anonymisierte Referenzen mit belegbaren Zahlen.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Energieeffiziente Produktionsanlage im Maschinenbau

Ausgangslage

Ein Maschinenbauunternehmen mit 85 Beschäftigten plante die Erweiterung seiner Produktion. Die bestehende Anlagentechnik war energieintensiv und in der Kapazität ausgereizt.

Vorhaben

Investition in eine energieeffiziente Produktionsanlage einschließlich Wärmerückgewinnung und Energiemonitoring.

Unsere Tätigkeit

Fördermittelprüfung, Programmvergleich zwischen Bundes- und Landesprogrammen, Ermittlung der förderfähigen Kosten, Antragserstellung sowie Begleitung der Rückfragen der Bewilligungsstelle.

Ergebnis

Förderfähiges Investitionsvolumen rund 1,4 Mio. EUR, Zuschussquote im zweistelligen Prozentbereich, Bearbeitungszeit von der Einreichung bis zur Entscheidung etwa vier Monate.

Abgeschlossen Ausgezahlt
Forschung und Entwicklung

Produktentwicklung einer neuen Sensorbaureihe

Ausgangslage

Ein Zulieferer der Feinwerktechnik wollte eine eigene Sensorbaureihe entwickeln, um die Abhängigkeit von einem Großkunden zu verringern. Das Entwicklungsrisiko war intern schwer zu tragen.

Vorhaben

Zweijähriges Entwicklungsprojekt mit Prototypenbau, Erprobung und einer Kooperation mit einer Hochschule.

Unsere Tätigkeit

Abgrenzung von industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung, Aufbereitung der Personal- und Sachkosten, Erstellung der Projektbeschreibung sowie Abstimmung mit dem Projektträger.

Ergebnis

Bewilligter Zuschuss auf die förderfähigen Entwicklungskosten. Das Projekt befindet sich in der Durchführung, Mittelabrufe erfolgen halbjährlich.

Bewilligt In Durchführung
Strukturförderung

Neubau und Teilsanierung des Unternehmensgebäudes

Ausgangslage

Ein wachsendes Fertigungsunternehmen hatte an seinem Standort keine Flächen mehr für zusätzliche Montagelinien. Ein Teil des Bestandsgebäudes war sanierungsbedürftig.

Vorhaben

Neubau einer Produktionshalle mit gleichzeitiger energetischer Sanierung des Bestandsgebäudes, verbunden mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.

Unsere Tätigkeit

Prüfung der regionalen Fördervoraussetzungen, Abgrenzung förderfähiger von nicht förderfähigen Baukosten, Kombination aus Investitionszuschuss und Förderkredit sowie Abstimmung des Bauzeitenplans auf die Antragsfristen.

Ergebnis

Antrag vor Vergabe der Bauleistungen eingereicht. Zusage über einen Investitionszuschuss, ergänzt um ein zinsgünstiges Förderdarlehen.

Bewilligt
Digitalisierung

Prozessentwicklung und Einführung von KI in der Qualitätsprüfung

Ausgangslage

Die Sichtprüfung erfolgte manuell und band erhebliche Personalkapazität. Fehlerbilder wurden uneinheitlich dokumentiert, eine belastbare Auswertung war nicht möglich.

Vorhaben

Einführung einer kamerabasierten, KI-gestützten Qualitätsprüfung mit Anbindung an das bestehende ERP-System und durchgängiger Prozessdokumentation.

Unsere Tätigkeit

Einordnung des Vorhabens zwischen Digitalisierungs- und Innovationsförderung, Darstellung des Innovationsgrads, Aufbereitung von Hard- und Softwarekosten sowie externer Entwicklungsleistungen.

Ergebnis

Antrag eingereicht, Prüfung durch die Bewilligungsstelle läuft. Der Projektstart wurde bewusst bis zur Entscheidung zurückgestellt.

Beantragt

Warum wir zwischen den Status unterscheiden

Beantragt heißt eingereicht, bewilligt heißt zugesagt, ausgezahlt heißt geflossen und abgeschlossen heißt: der Verwendungsnachweis ist anerkannt. Diese Unterscheidung ist kein Detail – zwischen Bewilligung und Auszahlung liegen Auflagen, Nachweise und oft mehrere Monate.

Über uns

Ingenieure, die Förderanträge schreiben – keine Antragsfabrik.

Die N.O.C Engineering GmbH ist seit 1994 als Projekt- und Ingenieurdienstleister für den produzierenden Mittelstand tätig. Wir kommen aus dem Maschinen- und Anlagenbau, der Elektrotechnik, der Automatisierung und der Medizintechnik.

Genau darin liegt der Unterschied bei der Fördermittelberatung: Ein Förderantrag steht und fällt mit der technischen Beschreibung des Vorhabens. Wer den Innovationsgrad einer Anlage oder die Wirkung einer Effizienzmaßnahme nicht fachlich einordnen kann, formuliert Anträge, die formal korrekt und inhaltlich beliebig sind.

  • Inhabergeführtes Familienunternehmen mit Sitz in Villingen-Schwenningen
  • Technisches Verständnis für Fertigungsprozesse und Anlagentechnik
  • Ausgezeichnet als Top 100 Innovator 2021 im unabhängigen Innovationswettbewerb
  • Standorte und Projektbüros im gesamten süddeutschen Raum
1994 Gegründet
Top 100 Innovator 2021
KMU Beratungsschwerpunkt
Süddt. Regionaler Fokus

Was Sie von uns nicht hören werden

Keine „maximale Förderung“, keine „100 % Erfolgsquote“ und keine selbst gestalteten Qualitätssiegel. Wenn ein Vorhaben nicht förderfähig ist, sagen wir das im Erstgespräch – nicht nach der Beauftragung.

Förderwissen kompakt

Grundlagen, die dauerhaft gelten

Programme, Fristen und Konditionen ändern sich laufend. Diese Grundlagen ändern sich nicht – und sie beantworten die meisten Fragen bereits vor dem Erstgespräch.

Fördermittel werden nicht nur als Geldzahlung gewährt. Die gängigen Formen:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse – der Klassiker: ein Anteil der förderfähigen Kosten wird erstattet und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Zinsgünstige Förderkredite – Darlehen zu vergünstigten Konditionen, häufig mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Tilgungszuschüsse – ein Teil des Förderkredits wird erlassen, wenn definierte Ziele erreicht werden.
  • Steuerliche Förderungen – etwa die Forschungszulage, die unabhängig vom Gewinn wirkt.
  • Beratungsförderungen – Zuschüsse zu externen Beratungsleistungen.

In der Praxis ist die Kombination mehrerer Formen oft wirtschaftlicher als der höchste Einzelzuschuss. Genau das prüfen wir in der Förderstrategie.

Antragsberechtigt sind je nach Programm unter anderem:

  • bestehende Unternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • Forschungseinrichtungen
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen

Die KMU-Eigenschaft wird dabei nicht frei geschätzt, sondern nach der KMU-Definition der EU ermittelt – einschließlich verbundener und Partnerunternehmen. Diese Einordnung entscheidet häufig über die Förderquote.

Ob und in welcher Höhe gefördert werden kann, hängt typischerweise ab von:

  • Unternehmensgröße
  • Standort
  • Branche
  • Art des Vorhabens
  • Investitionsvolumen
  • Innovationsgrad
  • Umwelt- oder Energieeffekten
  • Zeitpunkt des Projektbeginns
  • wirtschaftlicher Situation
  • bereits erhaltenen Beihilfen

Die beiden am häufigsten unterschätzten Punkte sind der Zeitpunkt des Projektbeginns und die bereits erhaltenen Beihilfen. Beide können ein sonst förderfähiges Vorhaben nachträglich ausschließen.

De-minimis-Beihilfen sind staatliche Förderungen in einer Größenordnung, die als so gering gilt, dass der Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nicht spürbar beeinträchtigt wird. Sie müssen deshalb nicht bei der Europäischen Kommission angemeldet werden – was das Verfahren für Unternehmen deutlich vereinfacht.

Nach der allgemeinen De-minimis-Regelung sind bei einem Antrag die entsprechenden Beihilfen des laufenden Dreijahreszeitraums zu berücksichtigen. Die offizielle Förderdatenbank des Bundes nennt derzeit eine allgemeine Obergrenze von 300.000 Euro. Für bestimmte Branchen und Förderkonstellationen gelten abweichende Sonderregelungen.

Praktisch heißt das: Sie sollten wissen, welche De-minimis-Beihilfen Ihr Unternehmen in den vergangenen Jahren erhalten hat. Ausgestellte De-minimis-Bescheinigungen sollten Sie aufbewahren – Sie brauchen sie beim nächsten Antrag.

Förderfähigkeit und Bewilligung sind nicht dasselbe. Ein Vorhaben kann alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen und trotzdem nicht bewilligt werden.

Die Entscheidung hängt unter anderem ab von:

  • verfügbaren Haushaltsmitteln des Programms
  • Antrags- und Stichtagsfristen
  • Auswahl- und Wettbewerbsverfahren, in denen Projekte gegeneinander bewertet werden
  • der inhaltlichen Qualität und Plausibilität des Projekts
  • der abschließenden Entscheidung der Förderstelle

Seriös beeinflussbar ist davon vor allem eines: die Qualität und Vollständigkeit des Antrags. Genau daran arbeiten wir – ein Ergebnis versprechen wir nicht.

Infoblätter

Zum Herunterladen

Fünf kompakte PDF-Dokumente mit dem Wesentlichen. Ohne Registrierung, ohne E-Mail-Abfrage, ohne Tracking.

Vergütung

Was die Beratung kostet

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot. Je nach Projekt arbeiten wir mit einem Festhonorar, einem zeitbasierten Honorar oder einer Kombination aus Grund- und Erfolgshonorar.

Was ist im Preis enthalten?
Das Komplettpaket von A bis Z: von der Förderberatung über die Antragstellung und die Auszahlung der Mittel bis zum Verwendungsnachweis.
Was gilt als erfolgreicher Abschluss?
Die Bewilligung des Förderantrags.
Wann wird ein Erfolgshonorar fällig?
Mit der Bewilligung – die Abrechnung erfolgt anteilig entsprechend der Auszahlung der bewilligten Fördermittel.
Was geschieht bei Ablehnung?
Keine Honorarstellung. Wird der Antrag abgelehnt, stellen wir das Erfolgshonorar nicht in Rechnung.
Sind Rückfragen der Förderstelle enthalten?
Ja. Die Kommunikation mit Bewilligungsstellen und Projektträgern übernehmen wir.
Ist die Begleitung des Verwendungsnachweises enthalten?
Ja. Auch nach der Bewilligung bleiben wir im Projekt.
Entstehen externe Kosten?
Nein. Es fallen keine zusätzlichen externen Kosten an.

Erstgespräch und Fördercheck sind kostenfrei

Erst wenn wir gemeinsam entscheiden, einen Antrag zu stellen, entsteht eine Vergütungspflicht – auf Basis eines schriftlichen Angebots, das Sie vorher kennen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich bestehende Unternehmen jeder Größe, Existenzgründer, Forschungseinrichtungen sowie Vereine und gemeinnützige Organisationen. Viele Programme richten sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen und gewähren diesen höhere Förderquoten. Entscheidend ist nicht allein die Rechtsform, sondern die Einordnung nach der KMU-Definition der EU – inklusive verbundener Unternehmen.

In aller Regel ja. Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt häufig bereits der Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Bauvertrags – nicht erst die Lieferung oder die Bezahlung. Planungsleistungen sind teilweise unschädlich. Da sich die Regelungen je Programm unterscheiden, sollten Sie uns ansprechen, bevor Sie bestellen oder unterschreiben.

Für den kostenlosen Fördercheck melden wir uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Eine belastbare Ersteinschätzung liegt üblicherweise innerhalb einer Woche nach dem Erstgespräch vor. Die anschließende Bearbeitungszeit bei der Förderstelle liegt je nach Programm und Verfahren häufig zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.

Häufig ja – aber nicht beliebig. Ob sich Programme kumulieren lassen, hängt von den beihilferechtlichen Regelungen und den jeweiligen Programmbedingungen ab. Oft dürfen dieselben förderfähigen Kosten nicht doppelt gefördert werden, wohl aber verschiedene Kostenbestandteile eines Vorhabens. Die Prüfung möglicher Kombinationen ist fester Bestandteil unserer Förderstrategie.

Nein. Niemand kann eine Bewilligung garantieren, und wir tun es ausdrücklich nicht. Die Entscheidung liegt bei der Förderstelle und hängt unter anderem von Haushaltsmitteln, Fristen, Auswahlverfahren und der Projektqualität ab. Was wir zusagen können, ist eine realistische Einschätzung vorab und ein vollständiger, fristgerechter und fachlich fundierter Antrag.

Für den Fördercheck genügen zunächst Eckdaten. Für den Antrag werden je nach Programm typischerweise benötigt:

  • Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre
  • Angaben zu Mitarbeiterzahl, Umsatz und Beteiligungsverhältnissen (KMU-Einstufung)
  • Beschreibung des Vorhabens und Zeitplan
  • Angebote oder Kostenschätzungen zu den geplanten Investitionen
  • Finanzierungsplan, gegebenenfalls Finanzierungsbestätigung der Hausbank
  • Erklärung zu bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen

Eine vollständige Übersicht finden Sie im Infoblatt „Diese Unterlagen werden häufig benötigt“ im Downloadbereich.

Bei beidem. In der Förderstrategie betrachten wir Zuschüsse und Förderkredite gemeinsam, ebenso Tilgungszuschüsse und – wo sinnvoll – Bürgschaften. Nicht selten ist die Kombination aus einem moderaten Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen wirtschaftlich attraktiver als der höchstmögliche Einzelzuschuss.

Erstgespräch und Fördercheck sind kostenfrei und unverbindlich. Danach erhalten Sie ein individuelles schriftliches Angebot – als Festhonorar, zeitbasiertes Honorar oder als Kombination aus Grund- und Erfolgshonorar. Das Erfolgshonorar wird erst mit der Bewilligung fällig. Wird der Antrag abgelehnt, erfolgt keine Honorarstellung. Details finden Sie im Abschnitt Vergütung.

Ja, und das halten wir für den wichtigsten Teil. Nach der Bewilligung prüfen wir Auflagen und Fristen, übernehmen Änderungsmitteilungen, begleiten Mittelabrufe und erstellen gemeinsam mit Ihnen den Verwendungsnachweis. Gerade hier entstehen die Fehler, die im Nachhinein zu Rückforderungen führen können.

Dann stellen wir kein Erfolgshonorar in Rechnung. Wir werten gemeinsam mit Ihnen die Begründung des Ablehnungsbescheids aus und prüfen, ob ein Widerspruch, eine überarbeitete Neueinreichung oder ein alternatives Programm sinnvoll ist. Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Vorhaben nicht förderfähig ist – häufig war lediglich das Programm oder der Zeitpunkt nicht der passende.

Fördercheck

Kostenlos prüfen lassen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist

Zehn kurze Angaben genügen für eine erste Einschätzung. Unverbindlich, kostenfrei und ohne dass daraus eine Beauftragung entsteht.

Vielen Dank – Ihre Anfrage ist eingegangen.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.
1 Ihr Unternehmen
2 Ihr Vorhaben
3 Förderrechtliche Eckdaten

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